Abrechnung
Die Osteopathie wird seit 2012 von den meisten gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt. Durch meine Ausbildung an einer anerkannten Schule für Osteopathie, Chiropraktik und Neuraltherapie, dem Acon Colleg in Oberhausen, habe ich die Berechtigung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Ich berechne meine Leistungen grundsätzlich nach dem GebüH (Gebührenverszeichnis für Heilpraktiker). Die Behandlungskosten sind deshalb nicht pauschal festsetzbar und liegen zwischen 90,00 und 130,00 €.
Zur möglichen Unterstützung durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung erfragen Sie bitte selbst deren aktuelle Bedingungen. Für eine vollständige Rückerstattung kann ich nicht garantieren. Ich bin bei den meisten Kassen als zertifizierter Heilpraktiker mit 1.350 osteopathischen Ausbildungsstunden gelistet und Mitglied der ACON e.V. (Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik, Osteopathie und Neuraltherapie).
In der Regel reicht ein Rezept von Ihrem Arzt über osteopathische Behandlungen. Das Rezept reichen Sie zusammen mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und diese erstattet Ihnen dann, gemäß ihrem Leistungskatalog, die Kosten.
Unter folgendem Link können Sie einen aktuellen Vergleich der Kostenübernahme der gesetztlichen Krankenversicherungen einsehen:
https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme
Für Privatpatienten erstellt meine Praxis eine aufgeschlüsselte Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), die Sie dann wie gewohnt bei Ihrer Versicherung einreichen können.